Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von Ihrem Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen, nach welchen Kriterien Ihr Gehalt bestimmt wird und wie vergleichbare Beschäftigte bezahlt werden. So lässt sich prüfen, ob Sie möglicherweise benachteiligt wurden.
Wenn sich aus der Auskunft Hinweise auf eine ungerechtfertigte Gehaltsdifferenz ergeben, können daraus Ansprüche entstehen.
Je nach Fall kann es dabei nicht nur um eine künftige Gehaltsanpassung gehen, sondern auch um rückwirkende Nachzahlungen für mehrere Monate oder Jahre.
Wo wir Ihnen genau helfen können:





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